Familienrecht
Rechtsanwalt Andreas Reinemann ist seit Beginn seiner Berufstätigkeit im Jahre 1999 im Familienrecht tätig. Seit 2004 besitzt er den Fachanwaltstitel als Fachanwalt für Familienrecht. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und der regelmäßigen Weiterbildungen ist es ihm möglich, bereits bei Beginn der Beratung verlässlich einzuschätzen, welche tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen sich aus einer Trennung von Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten ergeben.
Bereits bei der ersten Beratung werden die Rechtslage sowie die Ziele und Vorstellungen der/des Ratsuchenden durchgesprochen, und sodann erfolgt eine anwaltliche Tätigkeit, um diese Vorstelllungen durchzusetzen.
Nachfolgend eine grobe Übersicht unserer Leistungen.
Beratung von Eheleuten nach der Trennung
- Aufenthalt der Kinder
- Unterhalt für die Kinder
- Unterhalt für die Ehegattin/den Ehegatten
- Aufteilung des Hausrats
- Nutzungsverhältnisse an der Ehewohnung
- Regelung des Umgangsrechts für die Kinder
- vermögensrechtliche Fragen (Aufteilung des gemeinsamen Eigentums insbesondere von Immobilien, Regelung zu den
gemeinsamen Verbindlichkeiten, Auflösung gemeinsamer Konten etc.)
- Beratung zu den erbrechlichen Konsequenzen einer Ehescheidung
- Beratung zu den steuerrechtlichen Konsequenzen einer Ehescheidung
Durchführung des Ehescheidungsverfahrens
- Einreichung des Ehescheidungsantrags
- Beratungen zum Versorgungsausgleich
- Durchführung des Zugewinnausgleichsverfahrens
- Regelung des nachehelichen Unterhalts
Beratung nach Trennung vom nichtehelichen Lebensgefährten
- Aufenthalt der Kinder
- Unterhalt für die Kinder
- Unterhalt für den anderen Partner
- Aufteilung des Hausrats
- Regelung des Umgangsrechts für die Kinder
- Regelung der weiteren Nutzung einer im gemeinsamen Eigentums stehenden Immobilie
Beratung nach der Trennung vom gleichgeschlechtlichen Lebenspartner
- Durchführung des gerichtlichen Aufhebungsverfahrens
- Aufenthalt der Kinder
- Unterhalt für die Kinder
- Unterhalt für den anderen Partner
- Aufteilung des Hausrats
- Nutzungsverhältnisse an der Wohnung
- Regelung des Umgangsrechts für die Kinder
- vermögensrechtliche Fragen (Aufteilung des gemeinsamen Eigentums insbesondere von Immobilien, Regelung zu den
gemeinsamen Verbindlichkeiten, Auflösung gemeinsamer Konten etc.)
- Beratung zu den erbrechlichen Konsequenzen einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft
- Beratung zu den steuerrechtlichen Konsequenzen einer Aufhebung der Lebenspartnerschaft