Fachanwalt für Versicherungsrecht
Rechtsanwalt Hendrik Funke trägt seit 2011 den Titel Fachanwalt für Versicherungsrecht. 2015 absolvierte er zudem erfolgreich den Masterstudiengang Versicherungsrecht an der Universität Hamburg und wurde mit dem akademischen Grad des LL.M. Versicherungsrecht (Insurance Law) ausgezeichnet.
Herr Funke berät Sie im Privatversicherungsrecht rund um den konkret abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Dabei können sich und sollen sich im Versicherungsfall (Schadenfall) konkrete Ansprüche des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherungsunternehmen ergeben. Dies können Erstattungs- und Ersetzungsansprüche, Ausgleichsansprüche und Ansprüche auf Übernahme sonstiger angefallener Kosten (zum Beispiel Rettungskosten) sein. Dagegen ist auch zu prüfen, inwieweit unberechtigt geltend gemachte Ansprüche zurückgewiesen werden können.
Die Beratung und Betreuung des Mandanten umfasst dabei die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor den sachlich und örtlich zuständigen Gerichten. Dabei streitet Rechtsanwalt Funke sowohl für Versicherungsnehmer als auch für Versicherungsunternehmen, sofern dies nicht eine Interessenkollision verbietet.
Zur Beratung von Versicherungsnehmern gehört auch die Einholung der Kostendeckungszusage beim Rechtsschutzversicherer, sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Ansonsten kann jedes Kostenrisiko überwiegend vorab hinreichend bestimmt werden.
Rechtsanwalt Funke bietet auch die Prüfung eines bereits bestehenden Versicherungsschutzes an, ohne dass ein Versicherungsfall vorliegt. Damit ist es dem Mandanten möglich, seinen bestehenden Versicherungsschutz im Hinblick auf seine Vollständigkeit und Notwendigkeit zu überprüfen, gegebenenfalls den Versicherungsschutz zu erweitern oder zu verringern.