Fachanwalt für Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Rechtsanwalt Robert Thomas nach dem Ausscheiden von Rechtsanwalt Exler als Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Arbeitsrecht umfasst zum einen die Rechte im Verhältnis Arbeitnehmer - Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) und zum anderen zwischen Betriebsräten/Gewerkschaften und Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden (Kollektivarbeitsrecht).
Schwerpunkte der Vertretung der Arbeitnehmer bilden Konflikte im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Aufhebungsvertrag) als auch Vergütungsstreitigkeiten (Lohnausfall, Zuschläge, Eingruppierung).
Die Vertretung von Betriebs- und Personalräten bezieht sich vor allem auf den Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen und die Durchsetzung der betrieblichen Mitbestimmungsrechte. Gern kommen wir zu Schulungswecken auch direkt zu den Betriebs- und Personalräten oder vertreten die Interessen in der Einigungsstelle.