Der Fachanwaltstitel
Die Rechtsanwälte in unsere Kanzlei haben bislang fünf Fachanwaltstitel erworben. Rechtsanwalt Funke ist Fachanwalt für Versicherungsrecht. Rechtsanwalt Reinemann ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Familienrecht. Mit Rechtsanwalt Thomas als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht bestehen auch in diesen Gebieten weitere Fachkompetenzen. Damit ist Ihnen eine höchstmögliche Sachkunde bei der Bearbeitung von einschlägigen Fallkonstellationen garantiert.
Zur Erlangung eines Fachanwaltstitels ist es notwendig, an einer Weiterbildung von mindestens 120 Zeitstunden teilzunehmen. Das Wissen wird in mehreren Klausuren über fünf Zeitstunden überprüft. Daneben ist der Nachweis zu erbringen, dass eine vorgeschriebene Anzahl von Fällen im jeweiligen Fachgebiet bearbeitet wurde.
Für die Aufrechterhaltung des Fachanwaltstitels besteht eine jährliche Weiterbildungsverpflichtung, welche nach den Vorschriften der Fachanwaltsordnung unter anderem durch Teilnahme an fachspezifischen Schulungen und/oder durch eigene fachspezifische Dozententätigkeit erfüllt werden kann.